WER SIND WIR?
Als Gebäudeenergieberater sind wir auf der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förder-programme des Bundes gelistet.
Somit können wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen.
WAS MACHEN WIR?
Was machen wir?
Wir als Partner für Renovierungszuschüsse wickeln für Sie im direkten Kontakt mit Ihnen und Ihrem Handwerksbetrieb bzw. Ihren Handwerksbetrieben den kompletten Förderungs- ablauf von der Beantragung bis hin
zur Auszahlung ab.
Sie bekommen den Zuschuss für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten nach Auftragsabschluss ganz unkompliziert vom Staat direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.
WAS MÜSSEN SIE BEACHTEN?
Was müssen Sie beachten?
Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert
muss über 2000,– Euro inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).
WAS KOSTET SIE UNSER SERVICE?
Was kostet Sie unser Service?
Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, berechnen wir Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6% zzgl. Mehrwertsteuer. Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.
BERECHNUNGSBEISPIEL:
Berechnungsbeispiel:
Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12500,– Euro inkl. MwSt.
Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1875,– Euro.
Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 6% zzgl. MwSt das entspricht 892,50 Euro.
Davon erhalten Sie 50% (446,25 Euro) wieder zurück.
Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300,– Euro zzgl. MwSt.
(diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).